Erklärung zur Barrierefreiheit

Börsenmedien AG ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://www.boersenmedien.de/.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit BFSG und der BFSGV vereinbar.


Unserer Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Beschreibung der Dienstleistung

Verkauf von Börsenmagazin‑Abonnements (Print und E‑Paper)


Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind


Nicht barrierefreie Inhalte


Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf einer Seite gibt es ein Listenelement, das nicht Teil einer Liste ist.
  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
  • Auf allen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
  • Auf allen Seiten verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
  • Auf vielen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
  • Auf allen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
  • Auf allen Seiten fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordneten Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt wiedergibt.
  • Auf vielen Seiten gibt es besonders wichtige Bereiche, die mit der Rolle 'region' markiert sind, aber keine Beschriftung haben. Dadurch können Nutzende von Screenreader den Zweck und Inhalt des Bereiches nicht erkennen.
  • Auf allen Seiten gibt es scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gescrollt werden können. Dies erschwert es Nutzenden von Hilfstechnologien die ganze Seite zu erfassen.
  • Auf allen Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung.
  • Auf allen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben.



Diese Erklärung wurde am 04.07.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Außerdem wurden auch manuelle Tests durchgeführt.

Rückmeldung und Kontaktangaben


Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:

Börsenmedien AG
Am Eulenhof 14
95326 Kulmbach
Kulmbach
kundenservice@boersenmedien.de


Marktüberwachungsstelle

Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsstelle lauten:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970

Disclaimer


Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 04.07.2025. Für die Webinhalte wurde der Google Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.